Web-Analytics mit etracker: Tracking ohne DSGVO-Abmahnung
Drohende DSGVO-Abmahnungen verunsichern viele Firmenvertreter: Was darf man und was nicht, wenn es um Web-Analytics-Tools für Unternehmens-Webseiten geht? Es gibt etliche Beispiele von Firmen, die im Zweifel ganz auf das Tracking ihrer Besucher verzichten und die entsprechenden Tools entfernt haben. Denn: Häufig fehlen belastbare Aussagen und Zusicherungen, um eine DSGVO-Abmahnung zu verhindern.
Web-Analytics bleibt hochgradig relevant
Ist das jedoch eine strategische und nachhaltige Vorgehensweise, wenn ein Unternehmen digitales Geschäft machen möchte? Sollte man sich durch die abstrakte Gefahr einer DSGVO-Abmahnung davon abbringen lassen, langfristig wertvolle Einblicke in das Nutzerverhalten und die eigenen Internetkanäle zu erlangen? Dies dürfte eine Überreaktion sein. Denn das Aussetzen eines Tracking-Tools oder gar der Website führt zu monetären Verlusten für Unternehmen und einem langfristigen Wettbewerbsnachteil. Web-Analytics bleibt für das Geschäft im Internet hochgradig relevant.
Die firmeneigene Website und das Tracking der Besucherdaten onsite ebenso wie offsite haben großen Wert, um einen zielorientierten Marketing-Mix zu erreichen. Immer mehr KMUs ebenso wie große Unternehmen und Konzerne haben diese wertvolle Erkenntnis in den letzten Jahren für sich gewonnen. Es wäre schade, wenn sie sich durch die politischen Vorgaben und mögliche Gefahren einer DSGVO-Abmahnung einschränken würden. Allerdings sollten sie über den Datenschutz ihres Web-Analytics-Anbieters genau aufgeklärt sein.
DSGVO-konforme Web-Analytics mit etracker
Ein Tracking-Anbieter, der sich ernsthaft mit der DSGVO-konformen Arbeit von Unternehmen auseinandersetzt, ist etracker. Das Unternehmen beschäftigt sich detailliert mit den Auswirkungen der Datenschutzregeln und möglichen Implikationen für Web-Analytics. Das bedeutet: etracker bietet konkrete Hilfe für jene, die eine DSGVO-Abmahnung verhindern möchten.
etracker setzt auch auf qualifizierte Einschätzungen von Fachleuten zum Nutzen von Tracking-Tools auf der Website. Darüber kann man in einigen Blogartikeln von etracker lesen. Experten wie Professor Johannes Caspar, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Hamburg, und Ulrich Kühn, stellvertretender Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, bescheinigen etracker eine sachgerechte Herangehensweise an die Problematik.
etracker erstellt keine DSGVO-kritischen Profile
Wichtige Erkenntnis: Für DSGVO-konforme Web-Analytics mit etracker braucht ein Webseiten-Betreiber nach jetzigem Kenntnisstand keine Einwilligung der Nutzer. Denn etracker verknüpft die gesammelten Daten nicht mit weiteren etracker-Services – und kann somit keine Profile für die weitere Nutzung erstellen.
Wer heute also das etracker-Tracking-Tool verwenden möchte, kann davon ausgehen, dass etracker die gesammelten Daten nicht an Drittanbieter weitergibt. Dies ist relevant, um eine DSGVO-Abmahnung zu verhindern. Daten werden nur für die Verwendung des etracker-Tools herangezogen. Anders als viele andere Anbieter verzichtet etracker auf Dienste, die Daten in weitreichenden Profilen und Personas auch über verschiedene Websites und Services hinweg zusammenführen und nutzen. Die gesammelten Daten werden nur für die etracker-Auswertung genutzt. Außerdem kann der Kunde die gesammelten Daten jederzeit – als Rohdaten – erhalten.
Abrundend bietet etracker einen fachmännischen Support, der nicht nur auf die FAQs verweist, sondern konkret auf Fragen eingeht – gerade auch mit Blick auf die Herausforderungen durch die DSGVO. Daher ist es lohnenswert für Unternehmen, sich mit etracker auseinanderzusetzen, wenn sie auf DSGVO-konforme Web-Analytics setzen möchten.